AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Campgrounds GmbH, Landwehr 65 in 46514 Schermbeck für den Reisemobilstellplatz am Standort Topparks im Revierpark Dortmund - Wischlingen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
Stand: Juni 2026
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Campgrounds GmbH, als Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast.
Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.
Mit dem Befahren des Stellplatzes nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.
Bei Online-Buchungen gelten folgende Bedingungen: Buchungen sind verbindlich und können nach der Bestätigung nicht mehr storniert werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung, unabhängig von der Stornierung der Buchung durch den Kunden. Sollte der Kunde die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen, bleibt der volle Preis fällig. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.
Die Stellplatzordnung ist Teil dieser AGB und erhält seine Wirkung bereits beim Einfahren auf den Wohnmobilstellplatz.
Der gesamte Mietbetrag für die vom Stellplatzgast gewählte Aufenthaltsdauer ist im Voraus zu bezahlen. Der Beleg ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
Die aktuelle Stellplatzgebühr finden sie im Buchungsportal und am Check In Terminal vor Ort. Die Anreise ist ab 12:15 Uhr möglich oder ab 0:00 des gebuchten Anreisetages, falls noch freie Plätze vorhanden sind. Sie endet am Abreisetag um 12:00 Uhr. Bei einer verspäteten Abreise, nach 12:00 Uhr, wird eine weitere Übernachtung fällig. Die die Stadt erhebt eine Übernachtungsgebühr die wir direkt vom Gast vor Ort verlangen müssen und and die Stadt weiterleiten. Die Höhe dieser Gebühr wird von der Stadt Dortmund festgelegt.
Der Stellplatzgast erhält mit der Buchung das Recht auf einen Stellplatz in der von ihm vorbezahlten Aufenthaltszeit. Die Stromversorgung, das Frischwasser und die Entsorgung von Grauwasser und der Chemietoilette werden über ein SmartCard System gesondert abgerechnet. Strom wird nach Verbrauch mit 0,80€ je Kilowattstunde abgerechnet. Frischwasser und Duschwasser wir nach Zeit abgerechnet. Die Tarife entnehmen sie den Lesegeräten an den entsprechenden SmartCard Lesegeräten
Wenn der Stellplatzgast die Stellplatzgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, sind eine Aufwandspauschale von 50 Euro/pro Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig.
Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Platzordnung der Campgrounds GmbH, für den Reisemobilstellplatz am Standort Topparks im Revierpark Dortmund – Wischlingen
I). Vorbemerkung:
Herzlich Willkommen auf dem Reisemobilstellplatz am Standort Topparks im Revierpark Dortmund - Wischlingen. Betreiber des Stellplatzes ist die Campgrounds GmbH.
Der Stellplatz ist ausgestattet mit Stromsäulen für 54 Reisemobile und 4 XL-Reisemobile einer Ver- und Entsorgungsstation und einem Sanitärgebäude.
Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten. Mit der Benutzung dieses Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Die Nutzer erkennen diese Stellplatzordnung an.
II). Nutzung:
· Die Zufahrt zum Reisemobilstellplatz ist nur den Benutzern des Stellplatzes gestattet.
· Der Reisemobilstellplatz ist nur Reisemobilen und Caravan vor-behalten. Für Zelte sind keine Plätze vorgesehen. Das Aufstellen von Vorzelten ist nicht gestattet. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Zelte werden kostenpflichtig entfernt.
· Der Reisemobilstellplatz ist kostenpflichtig. Die Stellplatzgebühr ist am Anreisetag zu entrichten. Das Ticket muss gut sichtbar im Reisemobil hinterlegt werden.
· Die Stellplätze sind unterteilt. Halten Sie sich an den am Boden befindlichen Markierungen. Bei Überschreitung der Markierungen, ist der Betreiber berechtigt eine Gebühr für die Belegung eines zweiten Stellplatzes zu erheben.
· Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung des Parkplatzes und seiner Umgebung. Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
·Die Versorgung (Frischwasser) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen. Anfallendes Abwasser aus dem Betrieb der Reisemobile darf nur in den dafür vorgesehenen vollautomatischen Entsorgungsstation entleert werden. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Platz untersagt.
·Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strombedarf nutzen Sie bitte die vorhandenen Stromsäulen.
· Bitte beachten Sie, dass die Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernehmen wir keine Haftung.
· Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Reisemobilstellplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Der Stellplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Anfallender Müll kann kostenfrei in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgt werden. Bitte benutzen Sie unsere Container in der Nähe der Einfahrt.
· Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das „Gassi -Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen.
· Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen ist untersagt. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seinem Weggang vollständig wieder in Ordnung zu bringen. Das Freihalten von Stellplätzen ist untersagt.
· Grillen ist auf dem Stellplatz gestattet. Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht!
·Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören. Feuerwerkskörper und Böller sind auf dem Stellplatz verboten und dürfen nicht gezündet werden.
·Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten und angemeldeten / zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden. Benutzen und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
· Der Platz ist unbewacht. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen.
· Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten; Ausnahmen gestattet die Stadt Campgrounds GmbH.
· Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Reisemobilstellplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Den Weisungen des Personals des Betreibers muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge.
· Mit dem Abstellen des Reisemobils oder Caravans akzeptieren Sie unsere Platzordnung.
Nutzung der Zelt Lodges
AGB & Haus- und Nutzungsordnung Campgrounds GmbH Landwehr 65, 46514 Schermbeck für die Safari Lodges am Standort Topparks im Revierpark Dortmund - Wischlingen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Haus- und Nutzungsordnung sind Vertragsbestandteil. Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich. Die nachfolgenden Bedingungen regeln umfassend die Rechte und Pflichten zwischen der Campgrounds GmbH als Betreiber der Safari Lodges und dem Gast. Mit der Buchung und Nutzung der Lodge erkennt der Gast diese AGB & Haus- und Nutzungsordnung verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung bzw. mit Eingang der Zahlung zustande.
2. Buchung und Stornierung Buchungen über das Buchungsportal sind verbindlich. Es gelten die im Buchungsprozess angezeigten Stornobedingungen. Sofern keine abweichenden Regelungen angezeigt werden, kann eine Buchung nach Bestätigung nicht mehr kostenfrei storniert werden. Bei Nichtantritt bleibt der volle Buchungspreis fällig.
Telefonische Absprachen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Betreiber.
3. Zahlungsbedingungen Der gesamte Buchungspreis (inklusive Endreinigungspauschale und ggf. weiterer Gebühren) ist im Voraus zu bezahlen. Die aktuellen Preise sind dem Buchungsportal zu entnehmen.
4. Kaution Der Gast leistet eine Kaution in der im Buchungsprozess mitgeteilten Höhe. Die Kaution ist vor Ort in bar an den Platzwart zu entrichten und wird von diesem verwaltet. Sie dient der Absicherung von Schäden, fehlendem Inventar und zusätzlichen Reinigungskosten. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Lodge (besenreiner Zustand, keine Schäden, vollständiges Inventar) wird die Kaution vor Abreise in bar zurückgezahlt.
5. An- und Abreise / Self-Check-in
- Die Anreise erfolgt per Self-Check-in. Die genauen Anweisungen (Code, Schlüsselbox etc.) werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
- Der Gast ist verpflichtet, die Lodge bei Übernahme auf erkennbare Schäden oder Mängel zu prüfen und diese umgehend dem Platzwart zu melden (Kontaktdaten werden bei Buchung mitgeteilt).
- Anreise ab 15:00 Uhr (frühere Anreise auf Anfrage und Verfügbarkeit).
- Abreise bis 11:00 Uhr. Bei verspäteter Abreise kann eine weitere Übernachtung berechnet werden.
6. Endreinigung und Rückgabe der Lodge Im Buchungspreis ist eine Pauschale für die Endreinigung enthalten. Die Höhe der Pauschale ist dem Buchungsportal zu entnehmen. Diese Pauschale deckt die übliche, besenreine Rückgabe ab (Entfernen üblichen Schmutzes, Abfallentsorgung, Grundreinigung von Sanitärbereich, Böden, Oberflächen, Geschirr einräumen, Bettwäsche abziehen etc.). Der Gast verpflichtet sich, die Lodge bei Abreise in besenreinem und hygienisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei außergewöhnlicher oder grober Verunreinigung (z. B. Erbrochenes, Fäkalien, Urin, starke Geruchsbelastung, Blut, starke Fett-/Nikotin-/Schimmelrückstände oder sonstige über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzungen) werden die tatsächlichen Mehrkosten einer professionellen Reinigung oder Instandsetzung zusätzlich zur Endreinigungspauschale von der Kaution einbehalten oder nachgefordert. Der Gast erhält vor Einbehalt Gelegenheit zur Stellungnahme.
7. Haus- und Nutzungsordnung Der Gast verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Regeln:
- Die Lodges sind ausschließlich für touristische Übernachtungsgäste (max. 4 Personen) bestimmt.
- Die Lodge und alle Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Möbel dürfen nicht umgestellt werden.
- Müllentsorgung: Abfall ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Sanitär- und Wassernutzung: Sanitäranlagen pfleglich behandeln. Abwasser nur bestimmungsgemäß entsorgen. Fahrzeugwaschen in oder vor der Lodge ist untersagt.
- Ruhezeiten: Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.
- Rauchen: Rauchen ist in der Lodge streng untersagt (bei Zuwiderhandlung zusätzliche Reinigungsgebühr möglich).
- Grillen / offenes Feuer: Nur an dafür vorgesehenen Stellen und unter Beachtung der Sicherheitsregeln. Feuerlöscher müssen zugänglich bleiben.
- Tiere: Mitnahme von Haustieren nur nach vorheriger Absprache. Tierhalter haften für alle Schäden und Verunreinigungen. Hundekot ist sofort zu beseitigen.
- Sonstiges: Generatoren, gewerbliche Nutzung oder Veranstaltungen sind nicht gestattet. Das Freihalten von Parkplätzen ist untersagt.
- Der Betreiber übt das Hausrecht aus und kann bei groben Verstößen den Aufenthalt beenden.
8. Haftung Die Nutzung der Lodge und des Areals erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen der Gäste.
9. Sonstiges
- Der Gast bestätigt die Richtigkeit seiner persönlichen Angaben.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist das für den Standort Dortmund zuständige Gericht.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit der Buchung und Nutzung der Safari Lodge akzeptiert der Gast diese AGB & Haus- und Nutzungsordnung vollständig.