Allgemeine Geschäftsbedingungen der Campgrounds GmbH, Landwehr 65 in 46514 Schermbeck für den Reisemobilstellplatz am Standort Standort Topparks in Neuss (Landesgartenschau 2026. Am Rennbahnpark 1)


Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
Stand: April 2026 


Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Campgrounds GmbH, als Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast.


Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.


Mit dem Befahren des Stellplatzes nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.


Bei Online-Buchungen gelten folgende Bedingungen: Buchungen sind verbindlich und können nach der Bestätigung nicht mehr storniert werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung, unabhängig von der Stornierung der Buchung durch den Kunden. Sollte der Kunde die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen, bleibt der volle Preis fällig. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.


Die Stellplatzordnung ist Teil dieser AGB und erhält seine Wirkung bereits beim Einfahren auf den Wohnmobilstellplatz.


Der gesamte Mietbetrag für die vom Stellplatzgast gewählte Aufenthaltsdauer ist im Voraus zu bezahlen.


Die aktuelle Stellplatzgebühr finden sie im Buchungsportal MyStop24.de. Die Anreise ist ab 12:15 Uhr möglich oder ab 0:00 des gebuchten Anreisetages, falls noch freie Plätze vorhanden sind. Sie endet am Abreisetag um 12:00 Uhr. Bei einer verspäteten Abreise, nach 12:00 Uhr, wird eine weitere Übernachtung fällig. Freie Plätze werden nur über das Buchungsportal unter MyStop24.de, Standort Neuss oder (https://www.mystop24.de/campsite-detail/topparks-neuss-laga2026) angezeigt. Wenn keine Stellplätze mehr verfügbar sind, müssen sie zeitnah (20 min.) den Platz verlassen. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Aufwandspauschale von 90 Euro/pro Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig.


Falls die Stadt eine Übernachtungsgebühr erhebt, wird diese direkt von uns erhoben und and die Stadt weiterleiten. Die Höhe dieser Gebühr wird von der Stadt Neuss festgelegt.


Der Stellplatzgast erhält mit der Buchung das Recht auf einen Stellplatz in der von ihm vorbezahlten Aufenthaltszeit. Die Stromversorgung, das Frischwasser und die Entsorgung von Grauwasser und der Chemietoilette werden über die MyStop24 App oder Kreditkarte gesondert abgerechnet. Strom wird nach Verbrauch je Kilowattstunde abgerechnet. Frischwasser wird nach Zeit abgerechnet. Die Tarife entnehmen sie den Anleitungen an den Säulen.


Wenn der Stellplatzgast die Stellplatzgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, sind eine Aufwandspauschale von 90 Euro/pro Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig. Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind.


Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich an. Zur Erfassung des KFZ-Kennzeichens und zum Schutz, wird der Stellplatz Kameraüberwacht. Der Gast erklärt sich mit dem Betreten des Areals damit einverstanden, dass er per Kamera erfasst wird.


Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Platzordnung der Campgrounds GmbH, für den Reisemobilstellplatz am Standort Topparks Neuss an der Landesgartenschau. Am Rennbahnpark 1


I). Vorbemerkung:

Herzlich Willkommen auf dem Reisemobilstellplatz am Standort Topparks Neuss an der Landesgartenschau. Betreiber des Stellplatzes ist die Campgrounds GmbH.


Der Stellplatz ist ausgestattet mit Stromsäulen für 17 Reisemobile. Einer Ver- und Entsorgungsstation (ab Oktober 2026).


Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten. Mit der Benutzung dieses Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Die Nutzer erkennen diese Stellplatzordnung an.


 II). Nutzung:

· Die Zufahrt zum Reisemobilstellplatz ist nur den Benutzern des Stellplatzes gestattet.


· Der Reisemobilstellplatz ist nur Reisemobilen vorbehalten. Für Zelte und Wohnwagen sind keine Plätze vorgesehen. Das Aufstellen von Vorzelten ist nicht gestattet. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Zelte werden kostenpflichtig entfernt.


· Der Reisemobilstellplatz ist kostenpflichtig. Die Stellplatzgebühr ist spätestens am Anreisetag, vor Einfahrt auf das Gelände, zu entrichten.


· Die Stellplätze sind unterteilt. Halten Sie sich an den am Boden befindlichen Markierungen. Bei Überschreitung der Markierungen, ist der Betreiber berechtigt eine Gebühr für die Belegung eines zweiten Stellplatzes zu erheben.


· Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung des Parkplatzes und seiner Umgebung. Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.


·Die Versorgung (Frischwasser) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen. Anfallendes Abwasser aus dem Betrieb der Reisemobile darf nur in den dafür vorgesehenen Entsorgungssäule entleert werden. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Platz untersagt.


·Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strombedarf nutzen Sie bitte die vorhandenen Stromsäulen.


· Bitte beachten Sie, dass die Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernehmen wir keine Haftung.


· Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Reisemobilstellplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Der Stellplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Anfallender Müll kann kostenfrei in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgt werden. Bitte benutzen Sie unsere Container in der Nähe der Einfahrt.


· Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das „Gassi -Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen. 


 · Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen ist untersagt. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seinem Weggang vollständig wieder in Ordnung zu bringen. Das Freihalten von Stellplätzen ist untersagt.


· Grillen ist auf dem Stellplatz gestattet. Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht!


·Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören. Feuerwerkskörper und Böller sind auf dem Stellplatz verboten und dürfen nicht gezündet werden.


·Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten und angemeldeten / zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden. Benutzen und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.


· Der Platz ist unbewacht. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen.


· Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten; Ausnahmen gestattet die Stadt Campgrounds GmbH.


· Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Reisemobilstellplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Den Weisungen des Personals des Betreibers muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge.


· Mit dem Abstellen des Reisemobils akzeptieren Sie unsere Platzordnung.